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Altersvorsorgedepot-Rechner

Das Altersvorsorgedepot zeigt feste Förderregeln, den automatischen Berufseinsteigerbonus, die Günstigerprüfung, eine optionale Wohnentnahme, Wachstum, Kosten und Auszahlung.

Rechner

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Interpretation: Das Ergebnis zeigt ein Szenario – keine Prognose.

Prüfe vor der Einordnung insbesondere Zeitraum, Ausgangswerte, Veränderungen und produktspezifische Annahmen. Die technische Herleitung und Modellgrenzen findest du unter „Rechenmodell & Transparenz“.

Für ein vertieftes Verständnis nutze bitte zusätzliche redaktionelle Ressourcen und Lerninhalte aus aktuellen, vertrauenswürdigen Quellen oder hole dir professionelle Beratung. Gerne leiten wir dir auch passende Inhalts- oder Beratungsangebote weiter.

Modell

Modellierungen und Berechnungen nachzuvollziehen ist das A und O einer vertrauenswürdigen Simulation. Im Folgenden erklären wir die wesentlichen Punkte. Oben im interaktiven Rechner findest du im Reiter „Buchungen“ eine interaktive Erklärung der einzelnen Operationen.

Umfang des Modells

Der Altersvorsorgedepot-Rechner bildet die Förderung ab 2027 mit festen gesetzlichen Förderstufen, Kinderzulage, automatisch geprüftem Berufseinsteigerbonus, Günstigerprüfung und optionaler wohnwirtschaftlicher Entnahme ab.

26
produktspezifische Eingaben für Beitrag, zvE, Wohnentnahme, Wachstum und Auszahlung
10
mögliche geordnete Buchungen je nach Modellphase
1
bis zum Ruhestand fortgeführter Vertragswert

Förderfähiger Beitrag. Der gewünschte Beitrag wird durch Vertrags- und Fördergrenzen begrenzt, bevor die Zulage berechnet wird.

Förderstufen ab 2027. Der förderfähige Betrag wird mit den zentral hinterlegten gesetzlichen Förderstufen berechnet. Bei Vertragsbeginn vor dem 25. Geburtstag wird der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 Euro automatisch berücksichtigt.

Günstigerprüfung und Wohneigentum. Aus dem eingegebenen zvE wird der Sonderausgabenabzug mit dem Zulagenanspruch verglichen. Optional wird eine wohnwirtschaftliche Entnahme aus dem Vertragswert in ein Wohnförderkonto überführt und nach Rentenbeginn über fünf Jahre steuerlich aufgelöst.

Ansparphase und Auszahlung. Beitrag und Förderung fließen in den Vertrag, Kosten und Rendite verändern den Wert ohne laufende Kapitalertragsteuer, und zum Rentenbeginn erfolgt die Aufteilung in Kapital und Rentenbasis.

Buchungen zeigen Beitrag, Förderbestandteile einschließlich Berufseinsteigerbonus, zusätzlichen Steuervorteil, Wohnentnahme, Wohnförderkonto, Wachstum, Kosten und Auszahlung getrennt.

Fehlt dir eine Förder- oder Auszahlungsregel? Schreib uns und nenne die erwartete Regel.

Reihenfolge der Berechnung

Der Altersvorsorgedepot-Rechner verarbeitet die Jahresprojektion in 10 geordneten Rechenschritten. Jeder Schritt übernimmt den Zwischenstand des vorherigen Schritts.

  1. 1Altersvorsorgebeitrag
  2. 2Zulage
  3. 3Zusätzlicher Steuervorteil
  4. 4Laufende Kosten
  5. 5Wertentwicklung
  6. 6Wohnwirtschaftliche Entnahme
  7. 7Besteuerung des Wohnförderkontos
  8. 8Aufteilung zum Rentenbeginn
  9. 9Kapitalauszahlung
  10. 10Jahresrente

Konkrete Beträge und Auswirkungen findest du für jedes Jahr im Rechner unter „Buchungen“. Dort stammen Salden und Berechnungsgrundlagen direkt aus der ausgeführten Simulation.

Modellprägende Eingaben

Nicht jede Eingabe wirkt gleich stark. Die folgenden Annahmen prägen den modellierten Verlauf und die ausgewiesenen Kennzahlen besonders.

Förderung und Ruhestand

Jahresbeitrag und Berechnungsgrundlagen
Mindestbeitrag, Förderstufen und Beitragsgrenzen stammen standardmäßig aus dem zentral versionierten Regelpaket und bleiben im letzten Accordion für politische Was-wäre-wenn-Analysen editierbar.
Wirkung im Modell: Der Jahresbeitrag bestimmt Eigenkapital, Grundzulage und die Basis des Sonderausgabenabzugs.
Kinder und Förderhöchstbetrag
Förderfähige Kinder ergänzen die Kinderzulage; die gesamte Förderung bleibt begrenzt.
Wirkung im Modell: Weitere förderfähige Kinder können die Förderung erhöhen, bis die jeweilige Grenze greift.
zvE und Günstigerprüfung
Das zu versteuernde Einkommen wird mit und ohne Sonderausgabenabzug nach dem neuesten hinterlegten Einkommensteuertarif verglichen; Zulagen werden angerechnet, der Berufseinsteigerbonus bleibt dabei außen vor.
Wirkung im Modell: Bei höherem zvE kann ein zusätzlicher, außerhalb des Vertrags verfügbarer Steuervorteil entstehen.
Wohnwirtschaftliche Entnahme
Wenn aktiviert, werden Betrag und Entnahmealter verwendet. Die tatsächliche Auszahlung ist auf den Vertragswert begrenzt und wird im Wohnförderkonto erfasst.
Wirkung im Modell: Die Entnahme senkt den späteren Vertragswert und erzeugt ab dem Jahr nach Rentenbeginn über fünf Jahre steuerpflichtige Wohnförderbeträge.
Rendite, Kosten und Rentenbeginn
Konstante Rendite und Kosten bestimmen die Ansparphase; Rentenfaktor und Kapitalquote steuern die Umwandlung.
Wirkung im Modell: Die Annahmen verändern Ruhestandswert und Verhältnis von sofortigem Kapital zu geschätzter Rente.

Annahmen und Vereinfachungen

Diese Rahmenbedingungen bestimmen, wie das Modell die gewählten Eingaben verarbeitet. Die Grenzen zeigen, an welchen Stellen die Berechnung die Realität bewusst vereinfacht.

Grundannahmen

Kernsaldo
Vertragswert
Förderung
Fördersatz auf den förderfähigen Beitrag
Steuermodell
Keine laufende Kapitalertragsteuer in der Ansparphase
Auszahlung
Teilweise Kapitalauszahlung plus Rentenschätzung
Projektion
Jährlich vom Startalter bis zum Endalter

Modellgrenzen

  • Erste Fassung der 2027-Regeln

    Das Modell nutzt standardmäßig die im versionierten Regelpaket abgebildeten Förderstufen. Geänderte Berechnungsgrundlagen sind Szenarioannahmen und ersetzen keine Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.

  • Automatischer Berufseinsteigerbonus

    Bei Modellbeginn vor dem 25. Geburtstag und mindestens 120 Euro Eigenbeitrag werden einmalig 200 Euro berücksichtigt. Das Modell setzt unmittelbare Zulageberechtigung voraus und prüft den tatsächlichen Vertragsabschluss nicht separat.

  • Steuer- und Wohnannahmen

    Die Günstigerprüfung nutzt das konstante zvE einer einzeln veranlagten Person und projiziert den neuesten implementierten Einkommensteuertarif. Für die Wohnförderung werden die ab 2028 vorgesehenen §-92a-Regeln modelliert: mindestens 3.000 Euro förderfähiger Aufwand, Entnahme bis zum vorhandenen Guthaben, keine zweiprozentige Fortschreibung und Auflösung des Wohnförderkontos über fünf Jahre. Zwecknachweise, Selbstnutzung und spätere schädliche Verwendung werden nicht geprüft.

  • Vereinfachte Produktmechanik

    Garantien, Ablaufmanagement, Anbieterregeln und einzelne Sonderzahlungen fehlen.

  • Auszahlungsbesteuerung unvollständig

    Die Steuer des Wohnförderkontos wird geschätzt; die Besteuerung der übrigen Kapital- und Rentenauszahlungen sowie vollständige Vorgaben für zertifizierte Produkte werden nicht berechnet.

Rechts- und Datengrundlagen

Diese Quellen begründen einzelne Regeln und Annahmen des Rechenmodells. Prüfe für weitergehende Informationen stets die aktuelle Fassung der verlinkten Originalquelle.

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